Seit dem 1. Juli 2006 gilt in der EG für den Verkauf von elektronischen Produkten die Richtlinie 2002/95/EG zur "Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten" (Directive 2002/95/EC on the Restriction of Certain Hazardous Substance in Electrical and Electronic Equipment). In der Schweiz wurde mit der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung eine vergleichbare Regelung getroffen.
Die Richtlinie 2002/95/EG ist allgemein besser bekannt als RoHS-Richtlinie (Restriction of certain Hazardous Substances). Sie regelt die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe. Ab 1. Juli 2006 dürfen nur noch Produkte in Umlauf gebracht werden, bei denen der Gehalt der nachstehend genannten Elemente und Verbindungen den jeweiligen Grenzwert nicht überschreitet:
Blei: Quecksilber: Cadmium: Sechswertiges Chrom: Polybromierte Biphenyle: Polybromierte Diphenylether:
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< 1'000 ppm < 1'000 ppm < 100 ppm < 1'000 ppm < 1'000 ppm < 1'000 ppm
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RoHS Deklaration
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Von der Richtlinie ausgenommen sind unter anderem Messgeräte, medizinische oder militärische Produkte. Die aktuell angebotenen Thermoguard Produkte fallen als Messgeräte daher nicht in den Geltungsbereich der ROHS Richtlinie. Sie werden jedoch freiwillig und in Übereinstimmung mit der RoHS Richtlinie ohne die Verwendung dieser Stoffe hergestellt. |